Zuschuss und Anspruch

Umfang dieser Seite

Diese Seite beantwortet eine konkrete Nutzerabsicht anhand von Belegen aus öffentlichen Quellseiten. Sie ist kein vollständiger Kaufratgeber, keine rechtliche Bewertung, kein Produktvergleich und kein Ersatz für die Original-Website. Die Antworten beschränken sich auf das, was durch das zitierte Quellmaterial gestützt wird.

Intention: Beantworte die Frage(n) auf dieser Seite ausschließlich anhand der zitierten offiziellen Quellen.

Thema: Wohnumfeld Verbessernde Massnahmen

Stand:

Primäre Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohnumfeld-verbessernde-ma%C3%9Fnahmen

Kurze Info

Voraussetzung: Pflegegrade 2 bis 5.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Wie hoch ist der Zuschuss pro berechtigter Person?: Bis zu 4.180 Euro. Salusmax bezieht diese Höhe auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegraden 2 bis 5.
  • Welche Grenze gilt bei mehreren berechtigten Personen in einem Haushalt?: Maximal 16.720 Euro bei bis zu vier berechtigten Personen in einem Haushalt.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Voraussetzung für den Zuschuss: Was muss vorliegen?

Voraussetzung: Pflegegrade 2 bis 5.

Wie hoch ist der Zuschuss pro berechtigter Person?

Bis zu 4.180 Euro. Salusmax bezieht diese Höhe auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegraden 2 bis 5.

Welche Grenze gilt bei mehreren berechtigten Personen in einem Haushalt?

Maximal 16.720 Euro bei bis zu vier berechtigten Personen in einem Haushalt.

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohnumfeld-verbessernde-ma%C3%9Fnahmen

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