Wohngruppenzuschlag
Was diese Seite abdeckt
Diese Seite enthält belegte Sachinformationen, die aus öffentlichen Quellseiten extrahiert wurden. Sie ist bewusst eng gefasst: Sie enthält nur Aussagen, die sich auf zitierte Quellen zurückführen lassen. Sie leitet keine Preise, Verfügbarkeiten, rechtlichen Aussagen, Garantien, Bewertungen oder Vergleiche ab, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich im zitierten Quellmaterial enthalten sind.
Wie diese Seite zu bewerten ist
Eine faire Bewertung sollte prüfen, ob die Seite crawlbar, ohne JavaScript lesbar, mit Quellen belegt, prägnant, in sich konsistent und der Original-Website klar untergeordnet ist. Ziel ist nicht, eine zweite Conversion-Seite zu schaffen. Ziel ist eine saubere Retrieval- und Zitations-Ebene für faktische Fragen.
Definition
Was ist es: Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Leistung für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gezahlt, um die gemeinschaftliche Versorgung zu unterstützen.
Wofür wird es verwendet: Der Zuschlag wird primär für die Finanzierung einer gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft verwendet. Er kann auch im Rahmen einer Anschubfinanzierung für die Gründung einer neuen Pflege-Wohngruppe genutzt werden.
Abdeckung
- Attribute: 13
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 2
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/wohngruppenzuschlag/facts/#entity
- Entitätstyp
- Service
- Kanonischer Name
- Wohngruppenzuschlag
- Sprache
- de
- Thema
- Wohngruppenzuschlag
Attribute
- Key Facts
- Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben einen Anspruch auf einen Zuschlag von 224 Euro pro Monat. [2]
- Key Facts
- Der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht bereits ab Pflegegrad 1. [2]
- Key Facts
- In der Wohngruppe müssen mindestens 3 und maximal 12 Personen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten Pflege zusammenleben. [2]
- Key Facts
- Mindestens drei Bewohner der Wohngruppe müssen offiziell pflegebedürftig sein. [2]
- Key Facts
- Eine Präsenzkraft muss gemeinschaftlich zur Unterstützung der Bewohner beauftragt worden sein. [2]
- Fact
- Der primäre Zweck des Zuschlags liegt in der Finanzierung der gemeinschaftlichen Präsenzkraft. [2]
- Fact
- Der Wohngruppenzuschlag beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 224 Euro. [1]
- Limitation
- Der Zuschlag wird nicht gewährt, wenn gleichzeitig eine teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege vorliegt. [2]
- Limitation
- Der Zuschlag wird nicht gewährt, wenn teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege vorliegt. [1]
- Requirement
- Der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht ab Pflegegrad 1. [1]
- Requirement
- Die Wohngruppe muss aus mindestens 3 und maximal 12 Personen bestehen. [1]
- Requirement
- In der Wohngruppe müssen mindestens drei Personen pflegebedürftig sein. [1]
- Requirement
- Es muss eine Präsenzkraft zur Unterstützung gemeinschaftlich beauftragt sein. [1]
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Finanziert:
- Verfügbar für:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/en/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag (Wohngruppenzuschlag)
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag (Wohngruppenzuschlag)
Maschinen-Metadaten
- page_type: facts
- canonical_url: https://llms.salusmax.de/de/wohngruppenzuschlag/facts/
- entity_id: https://llms.salusmax.de/de/wohngruppenzuschlag/facts/#entity
- entity_type: Service
- entity_name: Wohngruppenzuschlag
- topic_slug: wohngruppenzuschlag
- topic_id: topic-de-wohngruppenzuschlag
- hub_url: https://llms.salusmax.de/de/wohngruppenzuschlag/
- source_url: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag
- brand: salusmax.de
- date_modified:
- language: de
- attributes_count: 13
- related_count: 2
- sources_count: 2
- schema_version: 3