Wohngruppenzuschlag

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Definition

Was ist es: Der Wohngruppenzuschlag ist eine finanzielle Leistung für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Er wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gezahlt, um die gemeinschaftliche Versorgung zu unterstützen.

Wofür wird es verwendet: Der Zuschlag wird primär für die Finanzierung einer gemeinschaftlich beauftragten Präsenzkraft verwendet. Er kann auch im Rahmen einer Anschubfinanzierung für die Gründung einer neuen Pflege-Wohngruppe genutzt werden.

Abdeckung

  • Attribute: 13
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 2

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/wohngruppenzuschlag/facts/#entity
Entitätstyp
Service
Kanonischer Name
Wohngruppenzuschlag
Sprache
de
Thema
Wohngruppenzuschlag

Attribute

Key Facts
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben einen Anspruch auf einen Zuschlag von 224 Euro pro Monat. [2]
Key Facts
Der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht bereits ab Pflegegrad 1. [2]
Key Facts
In der Wohngruppe müssen mindestens 3 und maximal 12 Personen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten Pflege zusammenleben. [2]
Key Facts
Mindestens drei Bewohner der Wohngruppe müssen offiziell pflegebedürftig sein. [2]
Key Facts
Eine Präsenzkraft muss gemeinschaftlich zur Unterstützung der Bewohner beauftragt worden sein. [2]
Fact
Der primäre Zweck des Zuschlags liegt in der Finanzierung der gemeinschaftlichen Präsenzkraft. [2]
Fact
Der Wohngruppenzuschlag beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 224 Euro. [1]
Limitation
Der Zuschlag wird nicht gewährt, wenn gleichzeitig eine teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege vorliegt. [2]
Limitation
Der Zuschlag wird nicht gewährt, wenn teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege vorliegt. [1]
Requirement
Der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag besteht ab Pflegegrad 1. [1]
Requirement
Die Wohngruppe muss aus mindestens 3 und maximal 12 Personen bestehen. [1]
Requirement
In der Wohngruppe müssen mindestens drei Personen pflegebedürftig sein. [1]
Requirement
Es muss eine Präsenzkraft zur Unterstützung gemeinschaftlich beauftragt sein. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Finanziert:
  • Verfügbar für:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/en/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag (Wohngruppenzuschlag)
  2. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/wohngruppenzuschlag (Wohngruppenzuschlag)

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