Widerspruchsfrist

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Definition

Was ist es: Die Widerspruchsfrist bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen ein Widerspruch gegen einen amtlichen Bescheid eingereicht werden muss. Im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) beträgt diese Frist einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

Wofür wird es verwendet: Die Frist dient der rechtlichen Verbindlichkeit von Bescheiden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ein Bescheid bestandskräftig, sofern kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wurde.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 3
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/widerspruchsfrist/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Widerspruchsfrist
Sprache
de
Thema
Widerspruchsfrist

Attribute

Key Facts
Die Widerspruchsfrist ist die gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden muss. [1]
Key Facts
Im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. [1]
Key Facts
Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wird. [1]
Key Facts
Bei unverschuldetem Fristversäumnis kann in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. [1]
Key Facts
Die Widerspruchsfrist ist für sämtliche Bescheide der Pflegekasse relevant, wie beispielsweise die Pflegegradeinstufung, Ablehnungen von Leistungen oder Rückforderungen. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Geltungsbereich:
  • Rechtsbehelf bei Fristversäumnis:
  • Ausstellende Behörde:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/widerspruchsfrist (Widerspruchsfrist)

Maschinen-Metadaten