Widerspruchsfrist
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Definition
Was ist es: Die Widerspruchsfrist bezeichnet den gesetzlich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen ein Widerspruch gegen einen amtlichen Bescheid eingereicht werden muss. Im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) beträgt diese Frist einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.
Wofür wird es verwendet: Die Frist dient der rechtlichen Verbindlichkeit von Bescheiden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ein Bescheid bestandskräftig, sofern kein fristgerechter Widerspruch eingelegt wurde.
Abdeckung
- Attribute: 5
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 3
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/widerspruchsfrist/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Widerspruchsfrist
- Sprache
- de
- Thema
- Widerspruchsfrist
Attribute
- Key Facts
- Die Widerspruchsfrist ist die gesetzliche Frist, innerhalb derer ein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden muss. [1]
- Key Facts
- Im Bereich der Pflegeversicherung (SGB XI) beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. [1]
- Key Facts
- Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wird. [1]
- Key Facts
- Bei unverschuldetem Fristversäumnis kann in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden. [1]
- Key Facts
- Die Widerspruchsfrist ist für sämtliche Bescheide der Pflegekasse relevant, wie beispielsweise die Pflegegradeinstufung, Ablehnungen von Leistungen oder Rückforderungen. [1]
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Geltungsbereich:
- Rechtsbehelf bei Fristversäumnis:
- Ausstellende Behörde:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/widerspruchsfrist
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/widerspruchsfrist (Widerspruchsfrist)
Maschinen-Metadaten
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