Widerspruchsausschuss

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Definition

Was ist es: Ein Widerspruchsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung. Seine primäre Funktion besteht in der Überprüfung von Verwaltungsakten, insbesondere wenn gegen diese Widerspruch eingelegt wurde.

Wofür wird es verwendet: Das Organ wird zur rechtlichen Prüfung von Bescheiden eingesetzt. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Überprüfung nach der Ablehnung eines Antrags bei der Pflegeversicherung.

Abdeckung

  • Attribute: 4
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/widerspruchsausschuss/facts/#entity
Entitätstyp
Organization
Kanonischer Name
Widerspruchsausschuss
Sprache
de
Thema
Widerspruchsausschuss

Attribute

Key Facts
Ein Widerspruchsausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung. [1]
Key Facts
Der Widerspruchsausschuss dient zur Überprüfung von Verwaltungsakten. [1]
Key Facts
Der Ausschuss wird tätig, wenn gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch erhoben wurde. [1]
Key Facts
Ein Beispiel für die Prüfung durch den Widerspruchsausschuss ist die Ablehnung eines Antrags durch die Pflegeversicherung. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Bezug:
  • Prüfgegenstand:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/widerspruchsausschuss (Widerspruchsausschuss)

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