Verhinderungspflege

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Definition

Was ist es: Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die einspringt, wenn die Person, die normalerweise pflegt, vorübergehend ausfällt. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die pflegerische Versorgung.

Wofür wird es verwendet: Sie wird genutzt, um die Pflege bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Hauptpflegeperson sicherzustellen. Die Leistung ermöglicht pflegenden Angehörigen notwendige Pausen und Entlastung.

Abdeckung

  • Attribute: 9
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/verhinderungspflege-2026/facts/#entity
Entitätstyp
Service
Kanonischer Name
Verhinderungspflege
Sprache
de
Thema
Verhinderungspflege 2026

Attribute

Key Facts
Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt seit Juli 2025 insgesamt 3.539 Euro pro Jahr. [1]
Key Facts
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. [1]
Key Facts
Die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt seit dem 1. Juli 2025. [1]
Key Facts
Die maximale Dauer für die tageweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. [1]
Key Facts
Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Verhinderungspflege sind in § 39 SGB XI und § 42 SGB XI verankert. [1]
Process
Die rückwirkende Erstattung von Kosten für die Verhinderungspflege durch die Pflegekasse ist lediglich für einen Zeitraum von einem Jahr möglich. [1]
Process
Bei einer tageweisen Verhinderungspflege von mehr als acht Stunden wird das zustehende Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. [1]
Capability
Salusmax koordiniert die Organisation der Verhinderungspflege und bietet Beratung zu den individuellen Vor- und Nachteilen der Nutzung. [1]
Resource
Die Ersatzpflege kann durch einen professionellen Pflegedienst, Nachbarn, Verwandte oder ehrenamtliche Helfer durchgeführt werden. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Ersatzpflege
  • Urlaubspflege

Begriffsklärung

  • Nicht zu verwechseln mit Kurzzeitpflege, die primär für Notfallsituationen mit erhöhtem Pflegebedarf gedacht ist.

Verwandte Entitäten

  • Gemeinsames Budget:
  • Antragsstelle:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/post/verhinderungspflege-2026-alles-wissenswerte-zu-ihrem-budget (Verhinderungspflege)

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