Sozialhilfe

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Definition

Was ist es: Sozialhilfe ist eine staatliche Sozialleistung, die auf dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) basiert. Sie dient der Absicherung von Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren.

Wofür wird es verwendet: Sie wird eingesetzt, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen. Im Kontext der Pflege deckt sie als Hilfe zur Pflege Kosten ab, die weder durch die Pflegeversicherung noch durch eigenes Einkommen oder Vermögen getragen werden können.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 3
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/sozialhilfe/facts/#entity
Entitätstyp
Service
Kanonischer Name
Sozialhilfe
Sprache
de
Thema
Sozialhilfe

Attribute

Key Facts
Die Sozialhilfe ist als staatliche Sozialleistung im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzlich verankert. [1]
Key Facts
Im Bereich der Pflege ist die Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 ff. SGB XII eine wesentliche Form der Sozialhilfe. [1]
Key Facts
Die Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, was bedeutet, dass zuvor alle anderen vorrangigen Leistungen ausgeschöpft werden müssen. [1]
Key Facts
Anträge auf Sozialhilfeleistungen sind beim jeweils zuständigen Sozialamt einzureichen. [1]
Key Facts
Die Hilfe zur Pflege greift ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreichen. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Hilfe zur Pflege

Verwandte Entitäten

  • Teilleistung:
  • Zuständige Behörde:
  • Vorrangige Leistung:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/sozialhilfe (Sozialhilfe)

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