Soziale Sicherung der Pflegeperson

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Definition

Was ist es: Die soziale Sicherung der Pflegeperson bezeichnet die finanzielle Absicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen durch die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse.

Wofür wird es verwendet: Diese Leistungen dienen dazu, die Rentenanwartschaften und den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit für Personen zu erhalten, die Angehörige zu Hause pflegen.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 3
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/soziale-sicherung-pflegeperson/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Sprache
de
Thema
Soziale Sicherung Pflegeperson

Attribute

Key Facts
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Pflegepersonen Leistungen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. [1]
Key Facts
Die Pflegeperson darf eine maximale Berufstätigkeit von 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. [1]
Key Facts
Die soziale Sicherung setzt voraus, dass die gepflegte Person mindestens den Pflegegrad II hat. [1]
Key Facts
Die Pflegetätigkeit muss in häuslicher Umgebung durchgeführt werden. [1]
Key Facts
Der gesamte Pflegeaufwand muss mindestens 10 Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche betragen. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Leistungsträger:
  • Versicherungszweig:
  • Versicherungszweig:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/soziale-sicherung-der-pflegeperson (Soziale Sicherung der Pflegeperson)

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