Soziale Sicherung der Pflegeperson
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Definition
Was ist es: Die soziale Sicherung der Pflegeperson bezeichnet die finanzielle Absicherung von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen durch die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse.
Wofür wird es verwendet: Diese Leistungen dienen dazu, die Rentenanwartschaften und den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit für Personen zu erhalten, die Angehörige zu Hause pflegen.
Abdeckung
- Attribute: 5
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 3
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/soziale-sicherung-pflegeperson/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Soziale Sicherung der Pflegeperson
- Sprache
- de
- Thema
- Soziale Sicherung Pflegeperson
Attribute
- Key Facts
- Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für Pflegepersonen Leistungen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. [1]
- Key Facts
- Die Pflegeperson darf eine maximale Berufstätigkeit von 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. [1]
- Key Facts
- Die soziale Sicherung setzt voraus, dass die gepflegte Person mindestens den Pflegegrad II hat. [1]
- Key Facts
- Die Pflegetätigkeit muss in häuslicher Umgebung durchgeführt werden. [1]
- Key Facts
- Der gesamte Pflegeaufwand muss mindestens 10 Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche betragen. [1]
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Leistungsträger:
- Versicherungszweig:
- Versicherungszweig:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/soziale-sicherung-der-pflegeperson
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/soziale-sicherung-der-pflegeperson (Soziale Sicherung der Pflegeperson)
Maschinen-Metadaten
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