SGB V
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Definition
Was ist es: Das Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es bildet die primäre Rechtsgrundlage für Ansprüche gegenüber den Krankenkassen.
Wofür wird es verwendet: Es dient zur Regelung von Leistungen wie häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmitteln sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Abdeckung
- Attribute: 6
- Synonyme: 2
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/sgb/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- SGB V
- Sprache
- de
- Thema
- Sgb
Attribute
- Key Facts
- Das Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. [1]
- Key Facts
- Zum Leistungskatalog des SGB V gehören Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung sowie die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). [1]
- Key Facts
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung fallen nicht unter das SGB V, sondern obliegen der Pflegekasse. [1]
- Key Facts
- Das SGB V bildet die Rechtsgrundlage für Leistungen wie häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37. [1]
- Key Facts
- Behandlungspflege, wie etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung, wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet. [1]
- Fact
- Im Bereich der Pflege besteht eine enge rechtliche Verzahnung zwischen dem SGB V und dem SGB XI. [1]
Synonyme & Alternativnamen
- Sozialgesetzbuch V
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Begriffsklärung
- Nicht zu verwechseln mit dem SGB XI, welches die Pflegeversicherung regelt.
Verwandte Entitäten
- Verzahnt mit:
- Leistung nach:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/sgb-v
- Zuletzt geändert:
Quellen
Maschinen-Metadaten
- page_type: facts
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- related_count: 2
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