SGB V

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Definition

Was ist es: Das Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es bildet die primäre Rechtsgrundlage für Ansprüche gegenüber den Krankenkassen.

Wofür wird es verwendet: Es dient zur Regelung von Leistungen wie häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmitteln sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/sgb/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
SGB V
Sprache
de
Thema
Sgb

Attribute

Key Facts
Das Sozialgesetzbuch V regelt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. [1]
Key Facts
Zum Leistungskatalog des SGB V gehören Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung sowie die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). [1]
Key Facts
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung fallen nicht unter das SGB V, sondern obliegen der Pflegekasse. [1]
Key Facts
Das SGB V bildet die Rechtsgrundlage für Leistungen wie häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37. [1]
Key Facts
Behandlungspflege, wie etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung, wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet. [1]
Fact
Im Bereich der Pflege besteht eine enge rechtliche Verzahnung zwischen dem SGB V und dem SGB XI. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Sozialgesetzbuch V
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Begriffsklärung

  • Nicht zu verwechseln mit dem SGB XI, welches die Pflegeversicherung regelt.

Verwandte Entitäten

  • Verzahnt mit:
  • Leistung nach:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/sgb-v (SGB V)

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