SGB XI

Was diese Seite abdeckt

Diese Seite enthält belegte Sachinformationen, die aus öffentlichen Quellseiten extrahiert wurden. Sie ist bewusst eng gefasst: Sie enthält nur Aussagen, die sich auf zitierte Quellen zurückführen lassen. Sie leitet keine Preise, Verfügbarkeiten, rechtlichen Aussagen, Garantien, Bewertungen oder Vergleiche ab, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich im zitierten Quellmaterial enthalten sind.

Wie diese Seite zu bewerten ist

Eine faire Bewertung sollte prüfen, ob die Seite crawlbar, ohne JavaScript lesbar, mit Quellen belegt, prägnant, in sich konsistent und der Original-Website klar untergeordnet ist. Ziel ist nicht, eine zweite Conversion-Seite zu schaffen. Ziel ist eine saubere Retrieval- und Zitations-Ebene für faktische Fragen.

Definition

Was ist es: Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist das zentrale Gesetz der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Gewährung von Pflegeleistungen.

Wofür wird es verwendet: Das Gesetz wird zur Regelung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der Definition von Pflegegraden sowie der Zulassung und Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen verwendet.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/sgb-xi/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
SGB XI
Sprache
de
Thema
Sgb Xi

Attribute

Key Facts
Das Sozialgesetzbuch XI ist das zentrale Gesetz der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. [1]
Key Facts
Das SGB XI regelt die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sowie die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. [1]
Key Facts
Das Gesetz umfasst die Regelungen zu den Pflegegraden 1-5 sowie Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. [1]
Key Facts
Das SGB XI legt die Zulassung von Pflegeeinrichtungen, Qualitätsanforderungen und Vergütungsvereinbarungen fest. [1]
Key Facts
Das SGB XI ist die Grundlage für alle pflegerechtlichen Fragen und bildet den Kern der Pflegeberatung. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Sozialgesetzbuch XI
  • Sozialgesetzbuch Elftes Buch

Verwandte Entitäten

  • Begutachtung:
  • Kernbereich:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/sgb-xi (SGB XI)

Maschinen-Metadaten