Rentenversicherung der Pflegeperson
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Definition
Was ist es: Die Rentenversicherung der Pflegeperson ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen. Die Beiträge werden unter bestimmten Bedingungen von der Pflegekasse übernommen.
Wofür wird es verwendet: Sie dient der Rentenvorsorge für Pflegepersonen, die Angehörige oder Bekannte in häuslicher Umgebung pflegen. Dadurch werden Zeiten der Pflege als Beitragszeiten für die Altersrente anerkannt.
Abdeckung
- Attribute: 7
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 2
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/rentenversicherung-pflegeperson/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Rentenversicherung der Pflegeperson
- Sprache
- de
- Thema
- Rentenversicherung Pflegeperson
Attribute
- Key Facts
- Die Pflegeperson darf keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden pro Woche ausüben. [2]
- Key Facts
- Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. [2]
- Key Facts
- Voraussetzung für die Versicherung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
- Key Facts
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.
- Key Facts
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
- Process
- Die Rentenversicherungsbeiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
- Limitation
- Die Versicherung ist für die pflegende Person mit keinen eigenen Kosten verbunden.
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Versichert durch:
- Beitragsempfänger:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-1/r
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-1/r (Rentenversicherung der Pflegeperson)
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/rentenversicherung-der-pflegeperson (Rentenversicherung der Pflegeperson)
Maschinen-Metadaten
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- related_count: 2
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