Rentenversicherung der Pflegeperson

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Definition

Was ist es: Die Rentenversicherung der Pflegeperson ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen. Die Beiträge werden unter bestimmten Bedingungen von der Pflegekasse übernommen.

Wofür wird es verwendet: Sie dient der Rentenvorsorge für Pflegepersonen, die Angehörige oder Bekannte in häuslicher Umgebung pflegen. Dadurch werden Zeiten der Pflege als Beitragszeiten für die Altersrente anerkannt.

Abdeckung

  • Attribute: 7
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 2

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/rentenversicherung-pflegeperson/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Rentenversicherung der Pflegeperson
Sprache
de
Thema
Rentenversicherung Pflegeperson

Attribute

Key Facts
Die Pflegeperson darf keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden pro Woche ausüben. [2]
Key Facts
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. [2]
Key Facts
Voraussetzung für die Versicherung ist, dass die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat.
Key Facts
Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden.
Key Facts
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Process
Die Rentenversicherungsbeiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
Limitation
Die Versicherung ist für die pflegende Person mit keinen eigenen Kosten verbunden.

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Versichert durch:
  • Beitragsempfänger:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-1/r (Rentenversicherung der Pflegeperson)
  2. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/rentenversicherung-der-pflegeperson (Rentenversicherung der Pflegeperson)

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