Pflegezeit
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Definition
Was ist es: Die Pflegezeit bezeichnet im rechtlichen Sinne die Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, nahe Angehörige zu pflegen, die mindestens den Pflegegrad 1 erreicht haben.
Wofür wird es verwendet: Sie dient der pflegerischen Versorgung von Familienmitgliedern durch Arbeitnehmer. Während dieser Phase kann zur finanziellen Unterstützung ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Abdeckung
- Attribute: 5
- Synonyme: 2
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/pflegezeit/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Pflegezeit
- Sprache
- de
- Thema
- Pflegezeit
Attribute
- Key Facts
- Die Pflegezeit ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zur Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1. [1]
- Key Facts
- Die Freistellung kann vollständig für bis zu 6 Monate oder in Form einer Teilzeitbeschäftigung beansprucht werden. [1]
- Key Facts
- Arbeitnehmer müssen die Pflegezeit mindestens 10 Tage vor Beginn beim Arbeitgeber ankündigen. [1]
- Key Facts
- Für die Dauer der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. [1]
- Key Facts
- Arbeitgeber mit weniger als 15 Beschäftigten sind von der gesetzlichen Pflicht zur Freistellung ausgenommen. [1]
Synonyme & Alternativnamen
- Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
- PflegeZG
Verwandte Entitäten
- Gesetzliche Grundlage:
- Fördermittelgeber:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/pflegezeit
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/pflegezeit (Pflegezeit)
Maschinen-Metadaten
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