Pflegezeit

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Definition

Was ist es: Die Pflegezeit bezeichnet im rechtlichen Sinne die Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, nahe Angehörige zu pflegen, die mindestens den Pflegegrad 1 erreicht haben.

Wofür wird es verwendet: Sie dient der pflegerischen Versorgung von Familienmitgliedern durch Arbeitnehmer. Während dieser Phase kann zur finanziellen Unterstützung ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/pflegezeit/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Pflegezeit
Sprache
de
Thema
Pflegezeit

Attribute

Key Facts
Die Pflegezeit ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zur Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1. [1]
Key Facts
Die Freistellung kann vollständig für bis zu 6 Monate oder in Form einer Teilzeitbeschäftigung beansprucht werden. [1]
Key Facts
Arbeitnehmer müssen die Pflegezeit mindestens 10 Tage vor Beginn beim Arbeitgeber ankündigen. [1]
Key Facts
Für die Dauer der Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. [1]
Key Facts
Arbeitgeber mit weniger als 15 Beschäftigten sind von der gesetzlichen Pflicht zur Freistellung ausgenommen. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
  • PflegeZG

Verwandte Entitäten

  • Gesetzliche Grundlage:
  • Fördermittelgeber:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/pflegezeit (Pflegezeit)

Maschinen-Metadaten