Pflegeversicherung

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Definition

Was ist es: Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung und wurde 1995 als fünfte Säule eingeführt. Sie ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gesetzlich geregelt.

Wofür wird es verwendet: Die Versicherung dient dazu, einen Teil der Kosten für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege zu tragen. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Belastungen, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/pflegeversicherung/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Pflegeversicherung
Sprache
de
Thema
Pflegeversicherung

Attribute

Key Facts
Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung und wurde 1995 als fünfte Säule eingeführt. [1]
Key Facts
Die Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. [1]
Key Facts
Die Pflegeversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit. [1]
Key Facts
Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. [1]
Key Facts
Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten ab, sodass Lücken durch Eigenanteile, Pflegegeld oder ergänzende Leistungen geschlossen werden müssen. [1]
Capability
Die Pflegeversicherung trägt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • soziale Pflegeversicherung

Verwandte Entitäten

  • Gesetzliche Grundlage:
  • Versicherungspflicht:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/pflegeversicherung (Pflegeversicherung)

Maschinen-Metadaten