Gesetzliche Pflegeversicherung

Was diese Seite abdeckt

Diese Seite enthält belegte Sachinformationen, die aus öffentlichen Quellseiten extrahiert wurden. Sie ist bewusst eng gefasst: Sie enthält nur Aussagen, die sich auf zitierte Quellen zurückführen lassen. Sie leitet keine Preise, Verfügbarkeiten, rechtlichen Aussagen, Garantien, Bewertungen oder Vergleiche ab, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich im zitierten Quellmaterial enthalten sind.

Wie diese Seite zu bewerten ist

Eine faire Bewertung sollte prüfen, ob die Seite crawlbar, ohne JavaScript lesbar, mit Quellen belegt, prägnant, in sich konsistent und der Original-Website klar untergeordnet ist. Ziel ist nicht, eine zweite Conversion-Seite zu schaffen. Ziel ist eine saubere Retrieval- und Zitations-Ebene für faktische Fragen.

Definition

Was ist es: Die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung ist der staatlich organisierte Zweig der Pflegeversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Sie ist rechtlich im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Wofür wird es verwendet: Sie dient der Absicherung des Pflegerisikos durch Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 2

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/gesetzliche-pflegeversicherung/facts/#entity
Entitätstyp
Service
Kanonischer Name
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sprache
de
Thema
Gesetzliche Pflegeversicherung

Attribute

Key Facts
Die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung ist der staatlich organisierte Zweig der Pflegeversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. [2]
Key Facts
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im SGB XI geregelt. [2]
Key Facts
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. [2]
Key Facts
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind. [2]
Key Facts
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. [2]
Fact
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2025 3,4 % des Bruttoeinkommens, für Kinderlose 4,0 %. [2]

Synonyme & Alternativnamen

  • soziale Pflegeversicherung

Verwandte Entitäten

  • Regulierungsgrundlage:
  • Träger:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-1/g (Gesetzliche Pflegeversicherung)
  2. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/gesetzliche-pflegeversicherung (Gesetzliche Pflegeversicherung)

Maschinen-Metadaten