Gemeinsamer Jahresbeitrag

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Definition

Was ist es: Der gemeinsame Jahresbeitrag bezeichnet die gesetzliche Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese Leistungen für alle Anspruchsberechtigten in einem einheitlichen Betrag zusammengefasst.

Wofür wird es verwendet: Er dient der flexiblen Finanzierung von Pflegeleistungen, wobei der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag bedarfsorientiert für beide Pflegearten eingesetzt werden kann.

Abdeckung

  • Attribute: 4
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/gemeinsamer-jahresbeitrag/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Gemeinsamer Jahresbeitrag
Sprache
de
Thema
Gemeinsamer Jahresbeitrag

Attribute

Key Facts
Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege generell in den gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst. [1]
Key Facts
Der gemeinsame Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.07.2025 insgesamt 3.539 Euro. [1]
Key Facts
Der Betrag des gemeinsamen Jahresbeitrags kann flexibel für beide Leistungen (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) eingesetzt werden. [1]
Key Facts
Für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr galt die Regelung des gemeinsamen Jahresbeitrags bereits ab dem 01.01.2024. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Bestandteil von:
  • Bestandteil von:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/gemeinsamer-jahresbeitrag (Gemeinsamer Jahresbeitrag)

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