Gemeinsamer Jahresbeitrag
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Definition
Was ist es: Der gemeinsame Jahresbeitrag bezeichnet die gesetzliche Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese Leistungen für alle Anspruchsberechtigten in einem einheitlichen Betrag zusammengefasst.
Wofür wird es verwendet: Er dient der flexiblen Finanzierung von Pflegeleistungen, wobei der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag bedarfsorientiert für beide Pflegearten eingesetzt werden kann.
Abdeckung
- Attribute: 4
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/gemeinsamer-jahresbeitrag/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Gemeinsamer Jahresbeitrag
- Sprache
- de
- Thema
- Gemeinsamer Jahresbeitrag
Attribute
- Key Facts
- Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege generell in den gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst. [1]
- Key Facts
- Der gemeinsame Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.07.2025 insgesamt 3.539 Euro. [1]
- Key Facts
- Der Betrag des gemeinsamen Jahresbeitrags kann flexibel für beide Leistungen (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) eingesetzt werden. [1]
- Key Facts
- Für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr galt die Regelung des gemeinsamen Jahresbeitrags bereits ab dem 01.01.2024. [1]
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Bestandteil von:
- Bestandteil von:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/gemeinsamer-jahresbeitrag
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/gemeinsamer-jahresbeitrag (Gemeinsamer Jahresbeitrag)
Maschinen-Metadaten
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