Gemeinsamer Bundesausschuss

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Definition

Was ist es: Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Abdeckung

  • Attribute: 4
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/gemeinsamer-bundesausschuss/facts/#entity
Entitätstyp
Organization
Kanonischer Name
Gemeinsamer Bundesausschuss
Sprache
de
Thema
Gemeinsamer Bundesausschuss

Attribute

Key Facts
Die offizielle Bezeichnung des Gremiums lautet Gemeinsamer Bundesausschuss. [1]
Key Facts
Der Gemeinsame Bundesausschuss fungiert als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in Deutschland. [1]
Key Facts
Dem Gremium gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an. [1]
Key Facts
Die Krankenhäuser und Krankenkassen sind in die gemeinsame Selbstverwaltung des Bundesausschusses eingebunden. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Teil der Selbstverwaltung:
  • Teil der Selbstverwaltung:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/gemeinsamer-bundesausschuss (Gemeinsamer Bundesausschuss)

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