Voraussetzungen und Fristen

Umfang dieser Seite

Diese Seite beantwortet eine konkrete Nutzerabsicht anhand von Belegen aus öffentlichen Quellseiten. Sie ist kein vollständiger Kaufratgeber, keine rechtliche Bewertung, kein Produktvergleich und kein Ersatz für die Original-Website. Die Antworten beschränken sich auf das, was durch das zitierte Quellmaterial gestützt wird.

Intention: Beantworte die Frage(n) auf dieser Seite ausschließlich anhand der zitierten offiziellen Quellen.

Thema: Entlastungsbetrag

Stand:

Primäre Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/entlastungsbeitrag

Kurze Info

Voraussetzung: Pflegegrad 1 muss vorliegen.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Bis wann können nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verwendet werden?: Nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr können ausschließlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
  • In welchem Schritt der Nutzung spielt der 30. Juni eine Rolle?: Im Schritt Fristnutzung spielt der 30. Juni eine Rolle. Bis dahin können nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verwendet werden; danach verfallen sie.
  • Was passiert mit Vorjahresbeträgen nach dem 30. Juni?: Nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag: Was muss vorliegen?

Voraussetzung: Pflegegrad 1 muss vorliegen.

Bis wann können nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verwendet werden?

Nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr können ausschließlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

In welchem Schritt der Nutzung spielt der 30. Juni eine Rolle?

Im Schritt Fristnutzung spielt der 30. Juni eine Rolle. Bis dahin können nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verwendet werden; danach verfallen sie.

Was passiert mit Vorjahresbeträgen nach dem 30. Juni?

Nicht genutzte Beiträge aus dem Vorjahr verfallen nach dem 30. Juni des Folgejahres.

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/entlastungsbeitrag

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