Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

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Definition

Was ist es: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Er dient der Finanzierung von qualitätsgesicherten Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag.

Wofür wird es verwendet: Die Leistung wird für Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsgruppen oder die Erstattung von Eigenanteilen in der Tages- und Nachtpflege eingesetzt. Er unterstützt Pflegebedürftige dabei, soziale Kontakte zu pflegen und den Haushalt zu führen.

Was es nicht ist: Der Betrag kann nicht direkt an Familienmitglieder ausgezahlt werden und ist nicht für private Pflegepersonen oder Anbieter ohne behördliche Zulassung nutzbar.

Abdeckung

  • Attribute: 7
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 3
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/entlastungsbetrag-nach-45b-sgb-xi/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Sprache
de
Thema
Entlastungsbetrag Nach 45b Sgb Xi

Attribute

Key Facts
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro. [1]
Key Facts
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. [1]
Key Facts
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden, bevor sie verfallen. [1]
Key Facts
In Nordrhein-Westfalen müssen Anbieter von Entlastungsleistungen gemäß der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFoeVO) zertifiziert sein. [1]
Key Facts
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Erstattungsprinzip durch Einreichung der Rechnungen bei der Pflegekasse. [1]
Capability
Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nutzbar und wird nicht angerechnet. [1]
Capability
Der Entlastungsbetrag kann für die Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und Einkäufen sowie für Freizeitaktivitäten genutzt werden. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Entlastungsleistung
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Verwandte Entitäten

  • Anerkannter Anbieter:
  • Leistungsträger:
  • Regulierungsgrundlage:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/post/entlastungsbetrag-nach-45b-sgb-xi-anspruch-und-nutzungsm%C3%B6glichkeiten-f%C3%BCr-pflegebed%C3%BCrftige (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI)

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