Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

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Definition

Was ist es: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Pflegekasse. Er dient der Erstattung von Aufwendungen für anerkannte Entlastungsleistungen und Nachbarschaftshilfe.

Wofür wird es verwendet: Die Leistung wird zur Förderung der Selbstständigkeit und zur Entlastung pflegender Angehöriger im Alltag eingesetzt. Dies umfasst Alltagsbegleitung, Seniorenbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Betreuungsgruppen.

Was es nicht ist: Der Entlastungsbetrag darf nicht zur direkten Auszahlung an Familienmitglieder, private Pflegepersonen oder Anbieter ohne behördliche Zulassung verwendet werden.

Abdeckung

  • Attribute: 8
  • Synonyme: 2
  • Verwandte Entitäten: 4
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/entlastungsbetrag-45b-sgb-xi/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Sprache
de
Thema
Entlastungsbetrag 45b Sgb Xi

Attribute

Key Facts
Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf monatlich 131 Euro. [1]
Key Facts
Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. [1]
Key Facts
Nicht genutzte monatliche Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. [1]
Key Facts
Der Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Einkaufen und die Reinigung der Wohnung genutzt werden. [1]
Key Facts
SalusMAX bietet als anerkannter Anbieter Alltagsunterstützung an, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. [1]
Legal
In Nordrhein-Westfalen müssen Anbieter von Entlastungsleistungen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFoeVO) zertifiziert sein. [1]
Process
Die Abrechnung erfolgt üblicherweise im Erstattungsprinzip durch Einreichen der Rechnungen bei der Pflegekasse. [1]
Policy
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen gewährt und nicht auf diese angerechnet. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • Entlastungsleistungen
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Begriffsklärung

  • Nicht zu verwechseln mit Pflegegeld
  • Nicht zu verwechseln mit Pflegesachleistungen

Verwandte Entitäten

  • Rechtliche Grundlage:
  • Voraussetzung:
  • Kombination:
  • Dienstleister:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/post/entlastungsbetrag-nach-45b-sgb-xi-anspruch-und-nutzungsmöglichkeiten-für-pflegebedürftige (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI)

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