Elternunterhalt

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Definition

Was ist es: Elternunterhalt bezeichnet die nach § 1601 BGB bestehende Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) greift diese Verpflichtung erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze.

Wofür wird es verwendet: Die Regelung dient der finanziellen Absicherung pflegebedürftiger Eltern, wenn deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreichen.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/elternunterhalt/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Elternunterhalt
Sprache
de
Thema
Elternunterhalt

Attribute

Key Facts
Kinder sind nach § 1601 BGB grundsätzlich zum Unterhalt gegenüber ihren bedürftigen Eltern verpflichtet. [1]
Key Facts
Kinder werden erst zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. [1]
Key Facts
Der Rückgriff auf die Kinder entfällt vollständig, wenn deren Einkommen unterhalb der Grenze von 100.000 Euro liegt. [1]
Key Facts
Pflegebedürftige Eltern müssen ihr eigenes Einkommen und Vermögen bis auf einen Schonbetrag einsetzen, bevor Sozialhilfe gewährt wird. [1]
Key Facts
Das Sozialamt prüft im Rahmen der Leistung Hilfe zur Pflege zunächst das Einkommen der Kinder. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Gesetzliche Grundlage:
  • Zugehörige Sozialleistung:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/elternunterhalt (Elternunterhalt)

Maschinen-Metadaten