Beratungseinsätze in der Pflege

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Thema: Beratungseinsatz Pflegepflichteinsatz

Stand:

Primäre Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/beratungseinsatz-(pflegepflichteinsatz)

Kurze Info

Die gesetzliche Grundlage für die Beratungseinsätze ist §37.3 SGB XI.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Wie oft müssen Beratungseinsätze durchgeführt werden?: Bei den Pflegegraden 1, 2 und 3 ist der Beratungseinsatz alle sechs Monate vorgeschrieben, bei den Graden 4 und 5 alle drei Monate.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für Beratungseinsätze?

Die gesetzliche Grundlage für die Beratungseinsätze ist §37.3 SGB XI.

Wie oft müssen Beratungseinsätze durchgeführt werden?

Bei den Pflegegraden 1, 2 und 3 ist der Beratungseinsatz alle sechs Monate vorgeschrieben, bei den Graden 4 und 5 alle drei Monate.

Quellen

  1. https://salusmax.de/el/pfle-xikon-2/beratungseinsatz-(pflegepflichteinsatz)
  2. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/beratungseinsatz-(pflegepflichteinsatz)

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