Beihilfe

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Definition

Was ist es: Die Beihilfe stellt eine finanzielle Beteiligung des Staates an den Krankheits- und Pflegekosten seiner Bediensteten dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung für Beamte und Versorgungsempfänger.

Wofür wird es verwendet: Sie dient dazu, einen Teil der medizinischen Kosten zu decken, die nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt sind. Sie wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gewährt.

Abdeckung

  • Attribute: 5
  • Synonyme: 0
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/beihilfe/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Beihilfe
Sprache
de
Thema
Beihilfe

Attribute

Key Facts
Beihilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. [1]
Key Facts
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundes oder des entsprechenden Bundeslands. [1]
Key Facts
Beamte sind verpflichtet, eine ergänzende private Pflegeversicherung abzuschließen. [1]
Key Facts
Beamte müssen keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. [1]
Key Facts
Der Dienstherr übernimmt im Pflegefall in der Regel 50-70 % der Pflegekosten. [1]

Synonyme & Alternativnamen

Verwandte Entitäten

  • Finanziert durch:
  • Ergänzt durch:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/beihilfe (Beihilfe)

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