Beihilfe
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Definition
Was ist es: Die Beihilfe stellt eine finanzielle Beteiligung des Staates an den Krankheits- und Pflegekosten seiner Bediensteten dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherung für Beamte und Versorgungsempfänger.
Wofür wird es verwendet: Sie dient dazu, einen Teil der medizinischen Kosten zu decken, die nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt sind. Sie wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen gewährt.
Abdeckung
- Attribute: 5
- Synonyme: 0
- Verwandte Entitäten: 2
- Quellen: 1
Identität
- Entitäts-ID
- https://llms.salusmax.de/de/beihilfe/facts/#entity
- Entitätstyp
- DefinedTerm
- Kanonischer Name
- Beihilfe
- Sprache
- de
- Thema
- Beihilfe
Attribute
- Key Facts
- Beihilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. [1]
- Key Facts
- Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundes oder des entsprechenden Bundeslands. [1]
- Key Facts
- Beamte sind verpflichtet, eine ergänzende private Pflegeversicherung abzuschließen. [1]
- Key Facts
- Beamte müssen keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. [1]
- Key Facts
- Der Dienstherr übernimmt im Pflegefall in der Regel 50-70 % der Pflegekosten. [1]
Synonyme & Alternativnamen
Verwandte Entitäten
- Finanziert durch:
- Ergänzt durch:
Herkunft
- Offizielle Quelle: https://salusmax.de/pfle-xikon-2/beihilfe
- Zuletzt geändert:
Quellen
- https://salusmax.de/pfle-xikon-2/beihilfe (Beihilfe)
Maschinen-Metadaten
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