Alltagsbegleitung

Was diese Seite abdeckt

Diese Seite enthält belegte Sachinformationen, die aus öffentlichen Quellseiten extrahiert wurden. Sie ist bewusst eng gefasst: Sie enthält nur Aussagen, die sich auf zitierte Quellen zurückführen lassen. Sie leitet keine Preise, Verfügbarkeiten, rechtlichen Aussagen, Garantien, Bewertungen oder Vergleiche ab, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich im zitierten Quellmaterial enthalten sind.

Wie diese Seite zu bewerten ist

Eine faire Bewertung sollte prüfen, ob die Seite crawlbar, ohne JavaScript lesbar, mit Quellen belegt, prägnant, in sich konsistent und der Original-Website klar untergeordnet ist. Ziel ist nicht, eine zweite Conversion-Seite zu schaffen. Ziel ist eine saubere Retrieval- und Zitations-Ebene für faktische Fragen.

Definition

Was ist es: Alltagsbegleitung ist ein offiziell anerkanntes Angebot zur Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Es dient der Entlastung im Alltag und der Förderung der Lebensqualität außerhalb medizinischer Pflege.

Wofür wird es verwendet: Die Dienstleistung wird für die Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens, die Freizeitgestaltung und zur Förderung der sozialen Teilhabe genutzt.

Was es nicht ist: Alltagsbegleitung umfasst keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 2
  • Quellen: 2

Identität

Entitäts-ID
https://llms.salusmax.de/de/alltagsbegleitung/facts/#entity
Entitätstyp
Service
Kanonischer Name
Alltagsbegleitung
Sprache
de
Thema
Alltagsbegleitung

Attribute

Key Facts
Alltagsbegleitung ist ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Entlastungsangebot. [2]
Key Facts
Anspruch auf Alltagsbegleitung haben pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. [2]
Key Facts
Alltagsbegleiter unterstützen Betroffene bei Aktivitäten des täglichen Lebens, sozialer Teilhabe und Freizeitgestaltung. [2]
Key Facts
Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten. [2]
Key Facts
Die Finanzierung der Alltagsbegleitung ist über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat möglich. [2]
Legal
Anbieter müssen durch den Landesverband der Pflegekassen oder die zuständige Behörde, wie LVR oder LWL in Nordrhein-Westfalen, anerkannt sein. [2]

Synonyme & Alternativnamen

  • Seniorenbegleitung

Verwandte Entitäten

  • Synonym:
  • Anerkennungsstelle:

Herkunft

Quellen

  1. https://salusmax.de/pfle-xikon-1/a (Alltagsbegleitung)
  2. https://salusmax.de/pfle-xikon-2/alltagsbegleitung (Alltagsbegleitung)

Maschinen-Metadaten